• Ange­bot

    Ehrenamtliche gesetzliche Betreuung

    Eine ehrenamtliche gesetzliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet für einen Menschen, der seine eigenen Angelegenheiten aufgrund  einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung nicht mehr selbst erledigen kann.

    Eine ehrenamtliche Betreuung hat bei Eignung stets gegenüber einer Vereins- oder beruflichen Betreuung Vorrang.

    Oft sind es nahe Verwandte, die eine Betreuung für z.B. die Eltern, Kinder, Onkel und Tante übernehmen.

    Sie tragen rechtliche Verantwortung und haben es u. U. mit komplexen Sachverhalten in rechtlichen relevanten Bereichen zu tun.

    Die Betreuungsvereine helfen dabei und unterstützen, begleiten und bilden Sie fort!

    Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

    u.weidemann@awo-kv-wesel.de