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    AWO Betreuungsverein


    … wenn ich meine Angelegenheiten mal nicht (mehr) selbst regeln kann, hilft der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

    Dazu bieten wir Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten an: Wir führen gesetzliche Betreuungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wir führen Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige. Wir beraten Sie zu Vorsorgemöglichkeiten: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Wir unterstützen Sie in Ihrer praktischen Arbeit als Bevollmächtigte*r und ehrenamtliche*r Betreuer*in.

     

    Corona-Hinweis

    Die Mitarbeiter*innen des AWO Betreuungsverein sind weiterhin für Sie da.

    Auch im verschärften Lockdown ab 11. Januar 2021 werden wir den Betrieb weitestgehend aufrechterhalten.

    Wir passen unsere Angebote ständig der aktuellen Pandemielage und den gesetzlich vorgegebenen Corona-Schutzmaßnahmen an. Wegen der Kontaktbeschränkungen finden unserer Angebote – soweit möglich – online oder telefonisch statt. 

    Bitte informieren Sie sich in der Einrichtung telefonisch, ob und unter welchen Bedingungen Ihr Termin stattfindet.

    Termine




    Weitere Angebote


    Beratung Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und ehrenamtliche gesetzliche Betreuungen
    AWO Betreuungsverein – Moers
    Mehr Informationen

    Beratung Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und ehrenamtliche gesetzliche Betreuungen


    AWO Betreuungsverein – Moers

    Jeder Mensch sollte frühzeitig Vorsorge treffen für den Fall, dass er nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbstständig und selbstbestimmt zu regeln. Damit seine Wünsche, wenn diese Situation wirklich eintreten sollte, vollständig berücksichtigt und umgesetzt werden können, gibt es die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.

    Wir bieten Ihnen Formulierungshilfen und Vordrucke an: Diese können Sie bei uns anfordern oder sich hier selbst ausdrucken.

    Ein besonderer Service ist unsere individuelle Beratung rund um das Thema Vorsorge, sowie die praktische Unterstützung bei Ihren Aufgaben als Bevollmächtigte*r oder ehrenamtliche*r Betreuer*in.:

    Sie erreichen unseren Thomas Evers mittwochs von 9 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer (02841) 986011 oder per E-Mail unter evers.btv@awo-kv-wesel.de.

    Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung unter den obigen Kontaktdaten sinnvoll ist, da ich sonst nicht garantieren, kann, dass Sie mich persönlich erreichen.


    Aktuelles

    Das neue Betreuungsgesetz

     

    Der Bundestag hat am 5.3.2021 das neue Betreuungs- und Vormundschaftsgesetz verabschiedet. Ein Inkrafttreten ist für den 1.1.2023 beschlossen.

    Ziele dieser neuen Gesetzgebung sind vor allem:

    • Grundsatz der Erforderlichkeit einer Betreuungsanordnung
    • Mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen
    • Rechtlicher Vorrang der Wünsche der Betreuten
    • Bessere gerichtliche Kontrolle der Betreuer
    • Neues Betreuungsorganisationsgesetz
    • Stärkung der Rechtsstellung der Betreuungsvereine
    • Neues Betreuerregister