In der Regel übernimmt das Jugendamt die staatliche Wächterfunktion. Wenn Eltern ihrer Pflicht nicht nachkommen, ihr Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder vernachlässigen oder missbrauchen, schützt der Staat die Kinder. In solchen Fällen gibt es die Vormundschaft in der Rechtsordnung (Bürgerliches Gesetzbuch). Das Familiengericht verhängt eine Vormundschaft und beaufsichtigt diese.
So lange Kinder und Jugendliche noch nicht 18 Jahre alt sind, muss es jemanden geben, der die Verantwortung für sie übernimmt. Normalerweise ist dies Aufgabe der Eltern, aber manchmal können, dürfen oder wollen sie die Aufgabe nicht übernehmen.
In einem solchen Fall wird vom Familiengericht ein anderer Erwachsener mit dieser Aufgabe betraut. Dies ist dann der Vormund.
Der Vormund ist der rechtliche Vertreter des Kindes oder des Jugendlichen und soll für dessen Wohlergehen sorgen.
Wird den Eltern nur ein Teil der elterlichen Verantwortung / elterlichen Sorge entzogen, dann spricht man von einer Pflegschaft.
Eine Pflegschaft kann unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge beinhalten, z.B. die Personensorge, die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, etc.
Die Vormünder sind Ansprechpartner für die betroffenen Kinder oder Jugendlichen, deren Eltern, Bezugspädagogen in den Einrichtungen, Pflegeeltern, für Gerichte, Vereine, Schulen, soziale Dienste und andere Institutionen und Personen, die mit den Kindern/ Jugendlichen in Kontakt stehen.
Was machen wir genau?
- Wir üben die gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche aus und nehmen deren Interessen wahr.
- Wir sorgen für die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen.
- Wir pflegen regelmäßig persönlichen Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen.
- Wir entscheiden über ihren Lebensort und wählen den Kindergarten, die Schule oder die Ausbildungsstätte.
- Wir legen mit den Kindern/Jugendlichen und deren Bezugspersonen die Erziehungsziele fest und beaufsichtigen deren Umsetzung.
- Wir wählen die notwendigen erzieherischen Hilfen aus und beantragen sie.
- Wir verwalten Vermögen von Kindern und Jugendlichen, die unter Vormundschaft / Pflegschaft stehen, regeln ihre Erbschaftsangelegenheiten und machen Sozialleistungen geltend.
- Wir vertreten sie in gerichtlichen Verfahren und sorgen für eine angemessene Anhörung und Beteiligung.
- Wir begleiten minderjährige Mütter als Vormund ihrer Kinder und unterstützen sie in Fragen der Erziehung und Versorgung der Kinder sowie bei der Regelung behördlicher Angelegenheiten.