• Ange­bot

    Vormundschaften

    In der Regel übernimmt das Jugendamt die staatliche Wächterfunktion. Wenn Eltern ihrer Pflicht nicht nachkommen, ihr Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder vernachlässigen oder missbrauchen, schützt der Staat die Kinder. In solchen Fällen gibt es die Vormundschaft in der Rechtsordnung (Bürgerliches Gesetzbuch). Das Familiengericht verhängt eine Vormundschaft und beaufsichtigt diese.

    So lange Kinder und Jugendliche noch nicht 18 Jahre alt sind, muss es jemanden geben, der die Verantwortung für sie übernimmt. Normalerweise ist dies Aufgabe der Eltern, aber manchmal können, dürfen oder wollen sie die Aufgabe nicht übernehmen.
    In einem solchen Fall wird vom Familiengericht ein anderer Erwachsener mit dieser Aufgabe betraut. Dies ist dann der Vormund.

    Der Vormund ist der rechtliche Vertreter des Kindes oder des Jugendlichen und soll für dessen Wohlergehen sorgen.
    Wird den Eltern nur ein Teil der elterlichen Verantwortung / elterlichen Sorge entzogen, dann spricht man von einer Pflegschaft.

    Eine Pflegschaft kann unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge beinhalten, z.B. die Personensorge, die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, etc.

    Die Vormünder sind Ansprechpartner für die betroffenen Kinder oder Jugendlichen, deren Eltern, Bezugspädagogen in den Einrichtungen, Pflegeeltern, für Gerichte, Vereine, Schulen, soziale Dienste und andere Institutionen und Personen, die mit den Kindern/ Jugendlichen in Kontakt stehen.

    Was machen wir genau?

    • Wir üben die gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche aus und nehmen deren Interessen wahr.
    • Wir sorgen für die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen.
    • Wir pflegen regelmäßig persönlichen Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen.
    • Wir entscheiden über ihren Lebensort und wählen den Kindergarten, die Schule oder die Ausbildungsstätte.
    • Wir legen mit den Kindern/Jugendlichen und deren Bezugspersonen die Erziehungsziele fest und beaufsichtigen deren Umsetzung.
    • Wir wählen die notwendigen erzieherischen Hilfen aus und beantragen sie.
    • Wir verwalten Vermögen von Kindern und Jugendlichen, die unter Vormundschaft / Pflegschaft stehen, regeln ihre Erbschaftsangelegenheiten und machen Sozialleistungen geltend.
    • Wir vertreten sie in gerichtlichen Verfahren und sorgen für eine angemessene Anhörung und Beteiligung.
    • Wir begleiten minderjährige Mütter als Vormund ihrer Kinder und unterstützen sie in Fragen der Erziehung und Versorgung der Kinder sowie bei der Regelung behördlicher Angelegenheiten.

    „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." (Art. 6, Abs. 2 Grundgesetz)

    Die Vormundschaft orientiert sich an der elterlichen Sorge. Das heißt: Die Inhalte der elterlichen Sorge ändern sich durch die Vormundschaft nicht, lediglich die handelnden Personen wechseln.

    Auf Anfrage des Jugendamtes werden wir Vormund von Kindern und Jugendlichen.

    Ab 01.01.2023 gibt es ein vollständig überarbeitetes Vormundschaftsgesetz. Hier können Sie sich damit vorab beschäftigen:

    Bundestag.de

    Dein Vormund ist an Deiner Seite

    Das Video, “Dein Vormund ist an Deiner Seite”, wurde vom Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft erstellt und erklärt, was eine Vormundschaft ist. Wir veröffentlichen dieses Video auf unserer Seite mit der Genehmigung des Bundesforums. Das Originalvideo finden Sie unter: https://vormundschaft.net/video-dein-vormund-ist-an-deiner-seite/.

    Ehrenamtliche Vormundschaften

    Ebenso wie im Betreuungsrecht bevorzugt der Gesetzgeber Ehrenamtliche als Vormund*innen einzusetzen.

    Wenn Sie sich für solch eine ehrenamtliche Tätigkeit interessieren, erhalten Sie dazu kostenlose Unterstützung.

    Wir kooperieren dahingehen mit dem SKF in Moers. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:

    Ansprechpartnerinnen
    Jutta Hartings
    Diplom-Sozialwissenschaftlerin

    Telefon: 0 28 41 / 92 25 118
    E-Mail querschnitt@skf-moers.de