• Pati­en­ten­ver­fü­gung

    Patientenverfügung

    In einer Patientenverfügung wird festgehalten, welche medizinischen Behandlungen im Falle einer aussichtslosen Erkrankung vorgenommen werden sollen und welche Maßnahmen vom Patienten nicht gewollt sind.

    Seit September 2009 ist die Patientenverfügung verbindlich und gilt unabhängig von der Art und dem Verlauf der Erkrankung. Das Gesetz sieht nun vor, dass sich Ärzte an die Verfügung halten müssen, wenn es um lebensverlängernde Maßnahmen geht und der Patient sich nicht mehr äußern kann.

    Die Verfügung sollte schriftlich vorliegen. Sie muss nicht notariell beglaubigt sein. Der Inhalt sollte möglichst konkret sein. Eine vorherige ärztliche oder fachkundige Beratung ist erwünscht.

    Den Hinweis auf die Patientenverfügung sollte man in der Brieftasche oder im Portemonnaie immer bei sich tragen. Eine Kopie der Verfügung sollte beim Hausarzt oder bei einem Angehörigen hinterlegt werden.

    Sollte es im Ernstfall zu einem Konflikt kommen, entscheidet ein Gericht über das weitere Vorgehen.

    Ergänzend raten wir zu einer Betreuungsverfügung.

     

    Weitergehende Informationen zu Patientenverfügungen:

    Unser Formular zu Download:

    Formular


    Informationen vom Bundesministerium für Gesundheit:

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    Die Bundesärztekammer über Patientenverfügungen:

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    Spezielles zu Patientenverfügungen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung:

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